Umzugsgründe bei Hartz IV – Empfengern
Wenn Hartz-IV ALG2 Empfänger umziehen möchten und finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt benötigen, müssen Sie eine Notwendigkeit Ihres Umzugs nachweisen. Nur bestimmte Gründe für einen Umzug als Hartz-IV ALG2 – Empfänger werden vom Amt anerkannt und genehmigt.
Bestimmte Veränderungen im Privatleben und Wohnsituation können zu einer Kostenübernahme führen.
Aus Folgenden Gründen kann ein Hartz-IV ALG2 – Empfänger vom Arbeitsamt für einen Umzug eine Kostenübernahme erhalten:
- Scheidung / Trennung.
- Krankheit – Nachweis durch ein ärztliches Attest was die Wohnsituaton unmöglich macht.
- Familienzuwachs.
- Arbeitsstelle in einer andern Stadt / Bundesland – Nachweis durch Arbeitsvertrag.
- Senkung der Mietkosten.
- Kündigung duch den Vermieter – Nachweis duch Kündigungsschreiben.
Denken Sie daran das Sie 2-3 Umzugsangebote von Umzugsunternehmen für das Amt benötigen.
Möbelmontagen der Ab- und Aufbau der Möbel wird vom Amt nur in seltenen Fällen getragen.



